2017_ASE_Planungshilfe_Entwurf - page 32-33

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TECHNIK
KNOW-HOW
SERVICE
TECHNIK
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Allgemeine Anforderungen an elektrische Betriebsräume
EltBauVo §4
Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für
elektrische Anlagen (EltBauVO)
Besondere Anforderungen an elektrische Betriebsräume
für zentrale Batterieanlagen EltBauVo §7
Elektrische Betriebsräume müssen so angeordnet
sein, dass sie im Gefahrenfall von einem allgemein
zugänglichen Raum oder vom Freien leicht und
sicher erreichbar sind und jederzeit ungehindert
verlassen werden können; sie dürfen jedoch von
Treppenräumen notwendiger Treppen und von
Räumen zwischen einem solchen Treppenraum
und dem Ausgang ins Freie nicht unmittelbar
zugänglich sein. Türen müssen nach außen auf-
schlagen. Der Rettungsweg innerhalb elektrischer
Betriebsräume bis zu einem Ausgang darf nicht
länger als 35 m sein.
Sie müssen so groß sein, dass die elektrischen
Anlagen ordnungsgemäß errichtet und betrieben
werden können; sie müssen eine lichte Höhe von
mindestens 2 m haben. Über Bedienungs -und
Wartungsgängen muss eine Durchgangshöhe
von mindestens 1,80 m vorhanden sein.
Elektrische Betriebsräume müssen den betriebli-
chen Anforderungen entsprechend wirksam be-
und entlüftet werden.
ES dürfen keine Leitungen und Einrichtungen vor-
handen sein, die nicht zum Betrieb der jeweiligen
elektrischen Anlagen erforderlich sind.
Durchführungen von Leitungen durch raumab-
schließende Bauteile, für die eine
Feuerwiderstandsfähigkeit vorgeschrieben ist,
müssen eine Feuerwiderstandsfähigkeit haben,
die derjenigen der raumabschließenden Bauteile
entspricht.
Elektrische Betriebsräume für zentrale Batterie-
anlagen zur Versorgung bauordnungsrechtlich
vorgeschriebener sicherheitstechnischer Anlagen
und Einrichtungen müssen von anderen Räumen
durch Bauteile abgetrennt sein, deren Feuerwider-
standsfähigkeit dem erforderlichen Funktionserhalt
der elektrischen Leitungsanlagen für die zu versor-
genden Anlagen und Einrichtungen entsprechen.
Öffnungen in Bauteilen nach müssen Abschlüsse
haben, die selbstschließend und der Feuerwider-
standsfähigkeit der Bauteile entsprechend
feuerwiderstandsfähig sind.
An Türen muss außen ein Schild mit der Aufschrift
„Batterieraum” angebracht sein.
Die elektrischen Betriebsräume müssen frostfrei
sein oder beheizt werden können.
Fußböden in denen geschlossene Zellen aufgestellt
werden, müssen an allen Stellen für elektrostati-
sche Ladungen einheitlich und ausreichend
ableitfähig sein.
HV-AV
HV-SV
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