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TECHNIK
KNOW-HOW
SERVICE
TECHNIK
KNOW-HOW
SERVICE
Bühnen
Versammlungsstättenverordnung (VStättVO)
Bitte beachten sie auch die jeweilige LBO, Auflagen der Baugenehmigung und das Brandschutzkonzept
Stadien/Sportplätze/Sporthallen
Sportstättenbeleuchtung (DIN EN 12193 Punkt 5.7.1)
Bitte beachten sie auch die jeweilige LBO, Auflagen der Baugenehmigung und das Brandschutzkonzept
Rettungs-
zeichenleuchten
Rettungs-
zeichenleuchten
Fluchtwege-
beleuchtung
Fluchtwege-
beleuchtung
Autonomiezeit:
3 Std.
Autonomiezeit:
3 Std.
Versammlungsräume
einzeln oder gemeinsam ab 200 Besucher
Versammlungsstätten
mit nicht überdachten Szenenflächen ab 20m
2
ab 1000 Besucher
Verdunkelbare
Versammlungsstätten
ab 100 Personen
Die Sicherheit der Teilnehmer ist dann gegeben,
wenn eine Veranstaltung geordnet beendet wer-
den kann, die bei fehlender Beleuchtung gefährlich
wäre.
Das Beleuchtungsniveau für ein sicheres Abbre-
chen einer Sportveranstaltung wird als Prozent-
satz des Beleuchtungsniveaus der allgemeinen
Beleuchtung bestimmt.