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TECHNIK
KNOW-HOW
SERVICE
TECHNIK
KNOW-HOW
SERVICE
Allgemeinen
Die Beleuchtung muss elektrisch sein; batteriege-
speiste Leuchten sind zulässig, wenn sie fest an-
gebracht sind. Bei Ausfall der allgemeinen Strom-
versorgung müssen batteriegespeiste Leuchten
zur Verfügung stehen.
Zelte und vergleichbare
Räume für mehr als 200
Besucher
Zelte und vergleichbare Räume mit mehr als
200 m² Grundfläche, die auch nach Einbruch der
Dunkelheit betrieben werden, müssen eine Sicher-
heitsbeleuchtung nach Maßgabe der einschlägigen
technischen Bestimmungen haben.
Versammlungsräume
einzeln oder gemeinsam ab 200 Besucher
Versammlungsstätten
mit nicht überdachten Szenenflächen ab 20 m²
ab 1000 Besucher
Verdunkelbare
Versammlungsstätten
ab 100 Personen
Rettungs-
zeichenleuchten
Fluchtwege-
beleuchtung
Autonomiezeit:
3 Std.
Fliegende Bauten
Muster-Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten
(M-FlBauR)
Bitte beachten sie auch die jeweilige LBO, Auflagen der Baugenehmigung und das Brandschutzkonzept
Ausstellungshallen
Versammlungsstättenverordnung (VStättVO)
Bitte beachten sie auch die jeweilige LBO, Auflagen der Baugenehmigung und das Brandschutzkonzept
Rettungs-
zeichenleuchten
Fluchtwege-
beleuchtung
Autonomiezeit:
3 Std.