2017_ASE_Planungshilfe_Entwurf - page 18-19

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TECHNIK
KNOW-HOW
SERVICE
TECHNIK
KNOW-HOW
SERVICE
Hochhäuser
Hochhausrichtlinie (HHR)
Bitte beachten sie auch die jeweilige LBO, Auflagen der Baugenehmigung und das Brandschutzkonzept
Bäder
Richtlinie für den Bäderbau (KOK)
Bitte beachten sie auch die jeweilige LBO, Auflagen der Baugenehmigung und das Brandschutzkonzept
Eine Sicherheitsbeleuchtung
muss vorhanden sein:
Î
in Rettungswegen
Î
in elektrischen Betriebsräumen
Î
in Vorräumen von Aufzügen
Î
in notwendigen Fluren und Treppenräumen
Î
für Stufen in notwendigen Fluren
Î
für Sicherheitsszeichen, die auf Ausgänge
hinweisen
Bemessungsbetriebsdauer
der Stromquelle in Wohn-
hochhäusern:
Î
Unter Einsatz von Treppenhauslicht-Automaten
mit beleuchteten Tastern ist die Batterie für
3 Std. auszulegen
Î
Ist kein Treppenhauslicht mit Zeitsteuerung
vorhanden, muss die Batterie für 8 Std.
dimensioniert werden.
Hochhäuser sind Gebäude, bei denen der Fußbo-
den mindestens eines Aufenthaltsraumes mehr als
22m über der Geländeoberfläche liegt.
Sicherheitsbeleuchtung kann
erforderlich sein:
Î
in Hallenbädern
Î
an Beckenumgängen
Î
in Dusch- und Umkleideräumen
Î
auf Fluchtwegen
Î
auf Zuschauertribünen
Î
in Technikräumen
Î
in Technikräumen von Freibädern, wenn ein
gefahrloses Verlassen nicht möglich ist
Sicherheitsbeleuchtung muss
vorhanden sein:
Î
auf der Wasseroberfläche (bei Wassert.
1,35m)
Forderungen für
Sicherheitsbeleuchtung:
Î
1% der allgemeinen Beleuchtung,
mindestens 1 lx
Forderungen für
Schwimmerbecken:
Î
E
15lx auf Wasseroberfläche wenn
Wassertiefe
1,35m
Rettungs-
zeichenleuchten
Rettungs-
zeichenleuchten
Fluchtwege-
beleuchtung
Fluchtwege-
beleuchtung
Autonomiezeit:
3 Std./8 Std.
Autonomiezeit:
3 Std.
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