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TECHNIK
KNOW-HOW
SERVICE
TECHNIK
KNOW-HOW
SERVICE
Unterbringung der Zentrale
Sicherheitsbeleuchtung HV-SV gem. Landesverordnung,
DIN EN 50272-2, EltBauVO §4, §7
Unterbringung
der Unterstationen
Sicherheitsbeleuchtung HV-SV,
gem. LAR NRW 03/2000, EltBauVO §4
HV-AV
Tür T30
HV-SV
Tür T30
Wände und Decken F90
HV-AV
Tür T30
HV-SV
Tür T30
Wände und Decken F90
Wände und Decken F90
Tür T30
Wände und Decken F30
UV-SV versorgt:
n
ein Geschoss im Brandabschnitt < 1600 m
2
UV-SV versorgt:
n
mehrere Brandabschnitte
n
mehrere Geschosse
n
Brandabschnitt > 1600 m
2
UV-SV
UV-SV
UV-AV
UV-AV
Tür T30
Tür T30
Tür T30
UV-SV versorgt:
n
mehrere Brandabschnitte
n
mehrere Geschosse
n
Brandabschnitt > 1600 m
2
UV-SV
(E30)
UV-AV
Tür T30
Beispiel 1
Beispiel 2
Beispiele zur Errichtung
Zuluft
■
direkt von außen
■
über angrenzende Räume (F90-Brandschutzklappe in
der Zuluftöffnung) gem. EltBauVO § 7
Zuluft
■
direkt von außen
■
über angrenzende Räume
(F90-Brandschutzklappe in
der Zuluftöffnung) gem.
EltBauVO § 7
Boden (ableitfähig)
Bei geschlossenen Batteriebauarten (OGi, OPzS & NC) muss
zusätzlich eine Säurewanne oder ein säurefesterAnstrich mit
einer Türschwelle vorhanden sein
UV-SV versorgt:
■
ein Geschoss im Brandabschnitt < 1600 m
2
UV-SV versorgt:
■
m hrere Brandabschnitte
■
mehrere Geschosse
■
Brandabschnitt > 1600 m
2
V-SV versorgt:
■
mehrere Brandabschnitte
■
mehrere Geschosse
■
Brandabschnitt > 1600 m
2
Gem. LAR NRW 03/2000 (Abs. 5.1.2) muss ein
„Nachweis der Funktion im Brandfall“ vorliegen.
Der Nachweis für den Funktionserhalt der el. Ein-
bauten wird über eine Typprüfung in Kombination
mit einem zugelassenen Leergehäuse erbracht.
Boden (ableitfähig)
Bei geschlossenen Batteriebauarten (OGi, OPzS & NC) muss
zusätzlich eine Säurewanne oder ein säurefesterAnstrich mit
einer Türschwelle vorhanden sein
Abluft
■
direkt ins Freie
■
über einen Schlauch
durch benachbarte
Räume ins Freie
(F90-Brandschutz-
klappe in die Abluftöff-
nung) gem.
EltBauVO § 7
Abluft
■
direkt ins Freie
■
über einen Schlauch durch
benachbarte Räume ins
Freie (F90-Brandschutz-
klappe in die Abluftöffnung)
gem. EltBauVO § 7