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TECHNIK
KNOW-HOW
SERVICE
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Aufstellen und Anordnen von Batterien
Wenn in Sonderfällen ein erschütterungsfreier
Batterieraum nicht zur Verfügung steht, sind
besondere Dämpfungsmaßnahmen zu treffen, die
mit dem Lieferer abgestimmt werden müssen.
Die Batterien werden im Allgemeinen erhöht
auf Gestelle gesetzt, um sie leichter warten zu
können. Die Zellenreihen müssen mindestens von
einer Seite her zugänglich sein. Bei hohen Zellen
erübrigen sich Gestelle (siehe Bild 2).
■
Die Gangbreite sollte das 1,5-fache der Zellen-
tiefe betragen, mindestens jedoch 600 mm
als unverstellbarer Fluchtweg. Wenn keine
weiteren Angaben verfügbar sind, wird eine
Gangbreite von 1200 mm empfohlen.
■
Der Gestellabstand zur Wand, bezogen auf
vorstehende Leitungen und Stromschienen
usw., sollte für Kontrollen sowie zur Reinigung
der Batterie mindestens 100 mm betragen.
■
Bei Holzgestellen oder Bodenisolierung ist auf
ausreichenden Isolationswiderstand zu ach-
ten. Metallgestelle müssen entweder an den
Schutzleiter angeschlossen oder gegen die
Batterie und den Aufstellungsort isoliert sein.
■
Die Abmessungen der Gestelle und die Belas-
tungsangaben sind von der elektrotechnischen
Planungsstelle festzulegen.
■
Zellenanordnung siehe Bild 3.
Gestelle aus Stahl oder Holz müssen gegen das
Einwirken von Elektrolyt durch Anstrich oder Be-
schichtung geschützt sein. Gestelle aus Holz
Bodengestelle
5)
5)
3)
≥
100
2)
≥
600
1)
≥
600
1)
Stufengestelle
Etagengestelle
≈
1600
4)
ohne Gestelle
≥
100
3)
Bild 2: Aufstellung und Anordnung der Batterien
(Fußnoten beziehen sich auf Punkt 4.1)
in Batterieträger oder Blockkästen isoliert man nur diese.
Die Zellen, zwischen denen eine Nennspannung > 120 V besteht,
sollten so angeordnet sein, dass die elektrisch aktiven Teile die-
ser Zellen nicht gleichzeitig berührt werden können.
Dies gilt als erfüllt, wenn der Abstand zwischen den aktiven
Teilen dieser Zellen > 1500 mm beträgt. Andernfalls müssen alle
elektrisch aktiven Teile, wie z. B. Verbinder, Pole, abgedeckt sein
(Berührungsschutz) und die Anforderungen nach EN 50272-2
Abschnitt 7.2 erfüllen.
Abstimmung mit der elektrotechnischen Planungsstelle ist erfor-
derlich.
4.2 Abmessungen des Batterieraumes (siehe Bild 3)
Die erforderliche Grundfläche des Batterieraums ergibt sich aus
Größe, Anzahl und Anordnung der Batterien. Falls ein Neben-
ten sind dabei zu berücksichtigen.
Zusammenhang zwischen Raumvolumen und Belüftung siehe
Abschnitt 8.2 dieses Arbeitsblattes.
5 Ausbildung des Batterieraumes
Für die tragenden Bauteile ist die Belastung aus Gewicht und
Anordnung der Batterien, ggf. durch eine entsprechende Ersatz-
last, zu berücksichtigen. Die Unterlagen sind ebenfalls von der
elektrotechnischen Planungsstelle einzuholen.
Vor Beginn der Batteriemontage müssen sämtliche Arbeiten am
Batterieraum abgeschlossen sein.
5.1 Wände, Decken
Betondecken können unverputzt bleiben, jedoch sollten sie eine
möglichst glatte Untersicht aufweisen.
Die Oberflächen der Wände sind glatt herzustellen, um Staubabla-
gerungen zu vermeiden. Sie können unverputzt bleiben.
Anschluss- und Dehnfugen sind mit elektrolytbeständigen, dauer-
elastischen Stoffen nach DIN 18540 zu verfugen. Wände und
Decken sollten einen Anstrich erhalten.
5.2 Fußböden
Der Fußboden muss für das Gewicht der Batterie ausgelegt sein,
hierbei ist die Stützlast der Gestelle zu beachten. Spätere Erwei-
terungen sowie der Transportweg bis zum Batterieraum sind zu
berücksichtigen.
Bei geschlossenen Batterien muss der Fußboden gegen Elektro-
lyt chemisch resistent und undurchlässig sein. Fußbodenan-
schlüsse an senkrechten Bauteilen sind ebenfalls chemisch resis-
tent und undurchlässig auszubilden. Alternativ kann die Batterie
in entsprechenden Wannen aufgestellt werden, die bei einem
Fehler mit Elektrolytaustritt mindestens die Elektrolytmenge ei-
ner Zelle oder Blockbatterie aufnehmen kann.
Bei verschlossenen Batterien ist bei einem Fehler kein Auslaufen
von Elektrolyt zu erwarten. Die Zellenaufstandsfläche sollte je-
doch chemisch resistent ausgebildet werden.
Der Fußbodenbereich, in dem sich eine Person in Armreichweite
(1,25 m) zur Batterie aufhält, muss so leitfähig sein, dass eine
elektrostatische Aufladung vermieden wird. Der Ableitwiderstand
zu einem geerdeten Punkt gemessen nach IEC 61340-4-1 muss
geringer als 10 M
Ω
sein.
Andererseits muss der Fußboden zu Sicherheit von Personen
ausreichend isoliert sein. Deshalb muss der Ableitwiderstand R
des Fußbodens gegen einen geerdeten Punkt nach IEC 61340-
4-1 betragen:
bei Batteriespannungen
≤
500 V:
50 k
Ω
≤
R
≤
10 M
Ω
bei Batteriespannungen > 500 V:
100 k
Ω
≤
R
≤
10 M
Ω
Folgende Ausführungen haben sich bewährt:
– Glatt abgezogener Betonboden oder Zementestrich mit einer
ableitfähigen Beschichtung.
– Hochdruck-Asphaltplatten AGI A 60
– Keramische Fliesen und Platten gem. DIN EN 121 und DIN EN
176.
Vielfach wird die Ausführung durch die verbleibende Bauzeit und
die Anforderungen an die Oberflächenbeanspruchung bestimmt.
Zur Vermeidung der Rutschgefahr müssen Fußböden rutsch-
hemmend ausgeführt werden. Einzelheiten hierzu sind demMerk-
blatt ZH 1/571 „Merkblatt für Fußböden in Arbeitsräumen und
Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr“ zu entnehmen. Danach soll-
te der Fußboden rutschhemmend mindestens nach Bewertungs-
gruppe R 9 ausgeführt werden.
Aufstellen der Batterien,
Abmessungen der Räume
werden zum Schutz gegen Feuchtigkeit und
Kriechströme stets auf Gestellisolatoren gesetzt.
Statt der Boden- oder Stufengestelle können auch
Podeste aus Mauerwerk oder Beton mit elekt-
rolytbeständiger Oberfläche vorgesehen werden.
Schm le Zellen, vorzugsweise bei Nickel-Cadmi-
um-Batterien, werden vielfach auch in Batterieträ-
ger eingebaut und diese auf Gestelle gesetzt.
Bei Batterien müssen elektrisch aktive Teile mit
> 24 V Potenzialdiff renz durch einen Abstand
von mindestens 10 mm oder durch gleichwertige
Isolierung voneinander getrennt sein. Beim Einbau
in Batterieträger oder Blockkästen isoliert man
nur diese.
Di Zellen, wischen denen ine Nennspannung
> 120 V besteht, sollten so angeordnet sein,
dass die elektrisch aktiven Teile dieser Zellen
nicht gleichzeitig berührt werd n können.
Dies gilt als erfüllt, wenn der Abstand zwischen
den aktiven Teilen dieser Zellen > 1500 mm be-
trägt. Andernfalls müssen alle elektrisch aktiven
Teile, wie z.B. Verbinder, Pole, abgedeckt sein
(Berührungsschutz) und die Anforderungen nach
EN 50272-2 Abschnitt 7.2 erfüllen.
Abstimmung mit der elektrotechnischen Pla-
nungsstelle ist erforderlich.
Abmessungen des
Batterieraumes
Die erforderliche Grundfläche des Batterieraums
ergibt sich aus Größe, Anzahl und Anordnung der
Batterien. Falls ein Nebenraum nicht vorhanden
ist, sollte zusätzlich eine Abstellfläche für Bedie-
nungsgeräte vorgesehen werden. Unterlagen sind
von der elektrotechnischen Planungsstelle einzu-
holen.
In Batterieräumen soll die lichte Höhe über Bedie-
nungsgängen, auch über Laufrosten, Laufbühnen
oder Wartungstritten mindestens 2000 mm
betragen. Lüftungskanäle oder ähnliche Einbauten
sind dabei zu berücksichtigen.