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TECHNIK
KNOW-HOW
SERVICE
TECHNIK
KNOW-HOW
SERVICE
Ableitfähige Bodenplatten
EN 14041
Norm
ASE – Ableitfähige Verlegeplatte
Anwendungsbereiche
EN50272
Batterieräume
El. Ableitwiderstand
IEC 61340-4-1
im Bereich von 50kOhm - 10MOhm
- Prüfung unter Laborbedingungen (siehe Prüfaufbau)
- Prüfung vor Ort mit Messelektrode
Brandverhalten
DIN 4102
B1
Rutschsicherheit
BGR 181
R9
Begehspannung
EN 1815
kleiner 2 kV
Wärmeleitfähigkeit
EN 12524
0,17 W/m*K
Art des Belages
EN 649
homogenes Bodenbelagssystem zur losen Verlegung
auf nahezu allen Untergründen mit einer
rutschhemmenden glatten Plattenoberfläche.
Gesamtstärke
EN 428
10,5 mm
Flächengewicht
EN 430
12,4 kg/m
2
Plattengröße
EN 427
608 x 608 mm
Plattengewicht
EN 430
Plattengewicht ca. 4,3 kg
Plattenverbindungssystem
Schwalbenschwanzverbindung
Anschluss Erdung
Kabelanschluss mit Schraubverbindung an beliebiger
Stelle (vorzugsweise am Verlegerand)
Abstand der Erdungsanschlüsse
ca. 25 m² (5 x 5 m) über einen Erdungspunkt (bei größeren Flächen
sollte alle 5 - 10 m ein Erdungspunkt errichtet werden)
Lichtechtheit
ISO 105-B02
7-8
Thermischer Dilatationskoeffizient
0,05 mm / m °C
Mechanischer Widerstand
DIN 53505, Shore D/A ~ 65 / > 90
Chemikalienbeständigkeit
EN 423
bietet gute Beständigkeit gegen Säure, Laugen, Öle, Benzin, Alkohol und
Terpentinersatz auch bei anhaltendem Kontakt größer 24 Stunden.
Befahrbarkeit
EN 425
Hubwagen bis 1,5 t; Gabelstapler (hartbereift) bis 2,5 t; (luftbereift) bis 5 t
Einstufung
EN 685
Gewerbe Klasse 34; Industrie Klasse 43
Recyclebar
Ja
Verpackungsmenge
59,53 m² / Palette; 1,86 m² / Karton
Lüftung
Batterieräume sind so zu belüften, dass beim
Laden und Entladen entstehendes Gasgemisch
(Wasserstoff und Sauerstoff) durch natürliche
oder technische Lüftung so verdünnt wird, dass es
mit Sicherheit die untere Zündgrenze (Volumenan-
teil des Wasserstoffs < 4%) nicht erreicht.
Es ist anzustreben, die Räume so anzuordnen und
zu gestalten, dass natürliche Belüftung ausreicht
(EN 50272-2 Abschnitt 8.3).
Der zum Verdünnen des Gasgemisches erforder-
liche stündliche Lüftungsbedarf Q [m
3
/h] ist von
der elektrotechnischen Planungsstelle nach EN
50272-2 Abschnitt 8.3 zu ermitteln und dem
Lüftungsfachmann zur Bemessung der Lüftungs-
anlage anzugeben.
Das Verhältnis des erforderlichen stündlichen Lüf-
tungsbedarfs zum freien Raumvolumen ergibt den
stündlichen Luftwechsel.
Die bautechnischen Massnahmen sind für den
normalen Betrieb auszulegen. Für die Ladung der
Batterien mit höheren Stromstärken, z.B. bei In-
betriebnahme, können ortsbewegliche Zusatzlüfter
verwendet werden.
Die Öffnungen für die Zuluft und Abluft müssen an
einer gut geeigneten Stelle angebracht sein, um
die günstigsten Bedingungen für einen Luftaus-
tausch zu erzielen, d. h.
■
Öffnungen an gegenüberliegenden Wänden.
■
Abstand von mindestens 2m, wenn sich die
Öffnungen in der selben Wand befinden. Dabei
wird für die erforderliche Luftzirkulation empfoh-
len, das freie Luftvolumen des Batterieraumes
größer als das 2,5-fache des errechneten Lüf-
tungsbedarfs Q [m
3
/h] zu gestalten (freies Luft-
volumen = Raumvolumen – Batterievolumen).
Die Luftführung ist so zu gestalten, dass die Luft
in Bodennähe eintritt, über die Zellen geführt wird
und möglichst hoch auf der gegenüberliegenden
Seite austritt (siehe Bild 3).
Q ist nach EN 50272-2 zu ermitteln.
Bei natürlicher Belüftung wird in den Öffnungen
eine Luftgeschwindigkeit von 0,1 m/s angenom-
men.
Abzugskanäle müssen hoch genug ins Freie führen
und dürfen nicht in Schornsteine sowie nicht in der
Nähe von Einzugskanälen von Klimaanlagen mün-
den.
Ist technische Belüftung erforderlich, so muss das
Einschalten des Lüfters mit Beginn des Ladens si-
chergestellt sein. Ein Lüfternachlauf ist nicht mehr
erforderlich (EN 50272-2).
Bei technischer Belüftung sind die Räume auf
leichten Unterdruck zu halten, der ein Eindringen
von Gasen in Nebenräume verhindert. Deshalb ist
mit Sauglüftern zu arbeiten.