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TECHNIK
KNOW-HOW
SERVICE
TECHNIK
KNOW-HOW
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Anforderungen an den
Batterieraum
Grund- und hochwasserfrei.
Leicht zugänglich wegen des Transportes.
Zugänglich nur für elektrotechnisch unterwiesene Personen.
Belüftet durch natürliche oder technische Belüftung.
Trocken, frostfrei, Raumtemperatur +5°C bis +35°C, optimale Temperatur
20°C +/- 5°C, Temperaturunterschiede im Raum und unmittelbare
Sonneneinstrahlung auf die Batterien sind zu vermeiden.
Innerhalb der Batterie ist die Temperaturdifferenz bei geschlossenen Batterien
auf delta T < 10°C und bei verschlossenen Batterien auf delta T < 5°C zu
begrenzen.
Frei von Erschütterungen.
Sicher vor dem Eindringen schädlicher Gase, Dämpfe und Staub
sowie ausgelaufener Elektrolyte.
Blei- und Nickel-Cadmium-Batterien möglichst in getrennten Räumen
aufstellen, um Verwechslungen der Wartungsgeräte auszuschließen.
Wasseranschluss oder Wasservorrat für Erste Hilfe bei Unfall oder
Berührung mit Elektrolyt innerhalb oder in der Nähe des Batterieraumes
vorsehen.
Rohrleitungen für Flüssigkeiten, Dampf und brennbare Gase vermeiden
oder geschützt durch den Batterieraum führen.
Ladegeräte sind möglichst in der Nähe der Batterie unter Beachtung
des Mindestabstandes aufzustellen, um kurze Leitungswege zu erhalten.
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Wichtiger Hinweis zur
Batteriedimensionierung!
Bei der Dimensionierung einer Sicherheitsbeleuch-
tungsanlage muss gem.
EN 50171, Abschnitt
6.12.4
folgende Bedingung erfüllt werden:
Die Batterie und das System müssen so ausgelegt
sein, dass sie in der Lage sind, die erforderliche
Systemleistung zu Beginn, während und am Ende
der angegebenen Lebensdauer zu erfüllen.
Allgemein gilt für stationäre Batterien, dass das
Ende der Lebensdauer bei Absinken der Batterie-
kapazität auf 80% der Nennkapazität erreicht ist.
Um diesen Kapazitätsverlust zu kompensieren,
benötigt die Batterie im Neuzustand eine Kapazi-
tätsreserve von 25%, also eine Anfangskapazität
von 125%, um am Ende der Lebensdauer den
Kapazitätsverlust auszugleichen.
Weiterhin sollte eine Planungsreserve von 20%
berücksichtigt werden.
Gem.
EN 50171, Absatz 6.12.5
darf am Ende
der festgelegten Betriebsdauer die Ausgangsspan-
nung nicht geringer als 90% der Nennspannung
bei der Nennlast sein.
Bei einer Nennspannung der Batterie von
216 Volt ergibt sich maximale Unterspannung
der Batterie von 194,4 Volt.
194,4 Volt : 108 Zellen = 1,8 Volt pro Zelle
Gem. Batteriedatenblatt sind die Entladestrome
bei einer Entladeschlussspannung von 1,8 V/Z zu
wählen.