2017_ASE_Planungshilfe_Entwurf - page 8-9

9
8
TECHNIK
KNOW-HOW
SERVICE
TECHNIK
KNOW-HOW
SERVICE
Versammlungsstätten
Versammlungsstättenverordnung (VStättVO)
Bitte beachten sie auch die jeweilige LBO, Auflagen der Baugenehmigung und das Brandschutzkonzept
Eine Sicherheitsbeleuchtung
muss vorhanden sein:
Î
in notwendigen Treppenräumen, in Räumen
zwischen notwendigen Treppenräumen und
Ausgängen ins Freie und in notwendigen Fluren
Î
in Versammlungsräumen sowie in allen übrigen
Räumen für Besucher (z. B. Foyers, Gardero-
ben, Toiletten)
Î
für Bühnen und Szenenflächen
Î
in den Räumen für Mitwirkende und
Beschäftigte mit mehr als 20 m
2
Grundfläche,
ausgenommen Büroräume
Î
in elektrischen Betriebsräumen, in Räumen für
haustechnische Anlagen sowie in Scheinwerfer-
und Bildwerferräumen
Î
in Versammlungsstätten im Freien und Sport-
stadien, die während der Dunkelheit benutzt
werden
Î
für Sicherheitszeichen von Ausgängen und
Rettungswegen
Î
für Stufenbeleuchtungen
In Versammlungsstätten muss eine Sicherheitsbe-
leuchtung vorhanden sein, die so beschaffen ist,
dass Arbeitsvorgänge auf Bühnen und Szenenflä-
chen sicher abgeschlossen werden können und
sich Besucher, Mitwirkende und Betriebsangehöri-
ge auch bei vollständigem Versagen der allgemei-
nen Beleuchtung bis zu öffentlichen Verkehrsflä-
chen hin gut zurechtfinden können.
In betriebsmäßig verdunkelten Versammlungsräu-
men, auf Bühnen und Szenenflächen muss eine
Sicherheitsbeleuchtung in Bereitschaftsschal-
tung vorhanden sein. Die Ausgänge, Gänge und
Stufen im Versammlungsraum müssen auch bei
Verdunklung unabhängig von der übrigen Sicher-
heitsbeleuchtung erkennbar sein. Bei Gängen
in Versammlungsräumen mit auswechselbarer
Bestuhlung sowie bei Sportstadien mit Sicher-
heitsbeleuchtung ist eine Stufenbeleuchtung nicht
erforderlich.
Versammlungsräume
einzeln oder gemeinsam ab 200 Besucher
Versammlungsstätten
mit nicht überdachten Szenenflächen ab 20 m
2
ab 1000 Besucher
Sportstadien
ab 5000 Besucher mit Tribünen und mit nicht
überdachten Sportflächen
Restaurants/Gaststätten
ab 200 Besucher
Verdunkelbare
Versammlungsstätten
ab 100 Personen
Rettungs-
zeichenleuchten
Fluchtwege-
beleuchtung
Autonomiezeit:
3 Stunden
Soweit sich aus den Bauvorlagen nichts anderes
ergibt, ist die Anzahl der Besucher wie folgt zu
ermitteln:
Für Sitzplätze an Tischen:
ein Besucher je m
2
Grundfläche des
Versammlungsraumes
Für Sitzplätze in Reihen und für Stehplätze:
zwei Besucher je m
2
Grundfläche des
Versammlungsraumes
Für Stehplätze auf Stufenreihen:
zwei Besucher je laufendem Meter Stufenreihe
Bei Ausstellungsräumen:
ein Besucher je m
2
Grundfläche des
Versamm- lungsraumes.
1,2-3,4-5,6-7 10-11,12-13,14-15,16-17,18-19,20-21,22-23,24-25,26-27,28-29,...54
Powered by FlippingBook