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TECHNIK
KNOW-HOW
SERVICE
TECHNIK
KNOW-HOW
SERVICE
Verkaufsstätten
Verkaufsstättenverordnung (VkVO)
Bitte beachten sie auch die jeweilige LBO, Auflagen der Baugenehmigung und das Brandschutzkonzept
Verkaufsstätte
mit Verkaufsräumen und Ladenstraßen ab
2000 m
2
Nutzfläche
Verkaufsstätten müssen
eine Sicherheitsbeleuchtung
haben:
Î
in Verkaufsräumen
Î
in Treppenräumen, Treppenraumerweiterungen
und Ladenstraßen sowie in notwendigen Fluren
für Kunden
Î
in Arbeits- und Pausenräumen
Î
in Toilettenräumen mit einer Fläche von mehr
als 50 m²
Î
in elektrischen Betriebsräumen und Räumen
für haustechnische Anlagen
Î
für Hinweisschilder auf Ausgänge und für
Stufenbeleuchtung
Rettungs-
zeichenleuchten
Fluchtwege-
beleuchtung
Autonomiezeit:
3 Stunden
Restaurants
Versammlungsstättenverordnung (VStättVO)
Bitte beachten sie auch die jeweilige LBO, Auflagen der Baugenehmigung und das Brandschutzkonzept
Versammlungsräume
einzeln oder gemeinsam ab 200 Besucher
Versammlungsstätten
mit nicht überdachten Szenenflächen ab 20 m
2
ab 1000 Besucher
Restaurants/Gaststätten
ab 200 Besucher
Verdunkelbare
Versammlungsstätten
ab 100 Personen
Rettungs-
zeichenleuchten
Fluchtwege-
beleuchtung
Autonomiezeit:
3 Std.