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TECHNIK
KNOW-HOW
SERVICE
TECHNIK
KNOW-HOW
SERVICE
Parkhäuser/Tiefgaragen
Garagenverordnung (GarVO)
Bitte beachten sie auch die jeweilige LBO, Auflagen der Baugenehmigung und das Brandschutzkonzept
Geschlossene Großgaragen
über 1000 m
2
Nutzfläche. (Außer eingeschossige
Großgaragen mit festem Benutzerkreis)
Eine Sicherheitsbeleuchtung
muss vorhanden sein:
Î
in elektrischen Betriebsräumen
Î
in den Fahrgassen
Î
auf Gehwegen neben Zu- und Abfahrten
Î
auf Rampen
Î
auf den Treppen und in den zu Ausgängen
führenden Wegen
Rettungs-
zeichenleuchten
Fluchtwege-
beleuchtung
Autonomiezeit:
1 Std.
Flughäfen und Bahnhöfe
Versammlungsstättenverordnung (VStättVO)
Bitte beachten sie auch die jeweilige LBO, Auflagen der Baugenehmigung und das Brandschutzkonzept
Versammlungsräume
einzeln oder gemeinsam ab 200 Besucher
Versammlungsstätten
mit nicht überdachten Szenenflächen ab 20 m
2
ab 1000 Besucher
Verdunkelbare
Versammlungsstätten
ab 100 Personen
Rettungs-
zeichenleuchten
Fluchtwege-
beleuchtung
Autonomiezeit:
3 Std.