2017_ASE_Planungshilfe_Entwurf - page 14-15

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TECHNIK
KNOW-HOW
SERVICE
TECHNIK
KNOW-HOW
SERVICE
Beherbergungsstätten/Heime
Beherbergungsstättenverordnung (BeVO)
Bitte beachten sie auch die jeweilige LBO, Auflagen der Baugenehmigung und das Brandschutzkonzept
Beherbergungsbetriebe
mit mehr als 12 Gästebetten
Eine Sicherheitsbeleuchtung
muss vorhanden sein:
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in elektrischen Betriebsräumen
Î
in notwendigen Fluren und Treppenräumen
in Räumen zwischen notwendigen Treppenräu-
men und Ausgängen ins Freie
Î
für Sicherheitszeichen, die auf Ausgänge
hinweisen
Î
für Stufen in notwendigen Fluren
Bemessungsbetriebsdauer
der Stromquelle:
Î
Unter Einsatz von Treppenhauslicht-Automaten
mit beleuchteten Tastern ist die Batterie für
3 Std. auszulegen
Î
Ist kein Treppenhauslicht mit Zeitsteuerung
vorhanden, muss die Batterie für 8 Std.
dimensioniert werden.
Rettungs-
zeichenleuchten
Fluchtwege-
beleuchtung
Autonomiezeit:
3 Std./8 Std.
Schulen
Schulbau-Richtlinie (SchulBauR)
Bitte beachten sie auch die jeweilige LBO, Auflagen der Baugenehmigung und das Brandschutzkonzept
Als Schule gelten
Î
Allgemeinbildende und berufsbildende Schulen,
soweit sie nicht ausschließlich der Unterrich-
tung Erwachsener dienen.
Eine Sicherheitsbeleuchtung
muss vorhanden sein:
Î
in elektrischen Betriebsräumen
Î
in notwendigen Fluren
Î
in notwendigen Treppenräumen
Î
in fensterlosen Aufenthaltsräumen und Räumen
mit Verdunklung
Für Versammlungsräume (Aula) ist
die Versammlungsstättenverordnung
ebenfalls zu beachten
In Hallen, durch die Rettungswege
führen, sowie in notwendigen Fluren, in
notwendigen Treppenräumen und in fens-
terlosen Aufenthaltsräumen muss eine
Sicherheitsbeleuchtung vorhanden sein.
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Rettungs-
zeichenleuchten
Fluchtwege-
beleuchtung
Autonomiezeit:
3 Stunden
1,2-3,4-5,6-7,8-9,10-11,12-13 16-17,18-19,20-21,22-23,24-25,26-27,28-29,30-31,32-33,34-35,...54
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