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Anforderungen an die Errichtung
U
m sicherzustellen, dass die Sicherheitsbe-
leuchtung bei Bedarf die gesetzlichen Bestim-
mungen erfüllt, muss diese entsprechend DIN EN
60598-2-22, DIN EN 50172 und DIN EN 62034
errichtet, überwacht und gewartet werden.
U
m die notwendige Sichtbarkeit für Evaku-
ierungsmaßnahmen zu erreichen, ist eine
räumliche Ausleuchtung erforderlich.
TECHNIK
KNOW-HOW
SERVICE
Beleuchtungsstärke für
Rettungswege nach
DIN EN 1838:
Bei Rettungswegen mit einer Breite bis zu 2 m muss die
Beleuchtungsstärke auf dem Boden entlang der Mittellinie min.
1 Lux betragen. Der Mittelbereich, der nicht weniger als die
Hälfte der Breite entspricht, muss min. 0,5 Lux betragen.
0,5m/0,5lx
0,5m/0,5lx
1m/1lx
Eine Sicherheitsbeleuchtung muss
vorhanden sein:
EXIT
2m
außerhalb und in der Nähe
von jedem Ausgang
(max. 2m Abstand)
an jeder im Notfall zu benut-
zenden Ausgangstüt
an vorgeschriebenen Notaus-
gängen und Sicherheitszei-
chen
nahe jeder Brandbekämp-
fungs- oder Meldeeinrichtung
nahe Treppen, um jede Trep-
penstufe direkt zu beleuchten
(max. 2m Abstand)
nahe jeder Erste-Hilfe-Stelle
(max. 2m Abstand)
mindestens 2m über dem
Boden
nahe jeder Niveauänderung
(max. 2m Abstand)