2017_ASE_Service_Wartung - page 30

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TECHNIK
KNOW-HOW
SERVICE
Übersichtstabelle:
Befähigte Personen für sicherheitstechnische Anlagen
Berufsausbildung
Berufserfahrung
Zeitnahe berufliche Tätigkeit
Elektrische Gefährdung
elektrotechnische Berufsausbil-
dung (z.B. Elektroniker der Fach-
richtungen Energie- und Gebäude-
technik, Automatisierungstechnik
oder Informations- und Telekom-
munikationstechnik, Systemelekt-
roniker, Informationselektroniker
Schwerpunkt Bürosystemtechnik
oder Geräte- und Systemtechnik,
Elektroniker für Maschinen und
Antriebstechnik sowie vergleichba-
re industrielle Ausbildungen)
oder abgeschlossenes Studium
der Elektrotechnik oder eine an-
dere für die vorgesehene Prüfauf-
gabe ausreichende elektrotechni-
sche Qualifikation
(Abschnitt 3.3)
mindestens einjährige Erfahrung
mit der Errichtung, dem Zusam-
menbau oder der Instandhaltung
von elektrischen Arbeitsmitteln
oder Anlagen
(Abschnitt 3.3)
aktualisiert Kenntnisse zur Elekt-
rotechnik, z.B. durch Teilnahme
an Schulungen oder an einem ein-
schlägigen Erfahrungsaustausch;
geeignete zeitnahe berufliche
Tätigkeiten können z.B. sein:
Reparatur-, Service- und War-
tungsarbeiten und abschlie-
ßende Prüfung an elektrischen
Geräten
Prüfung elektrischer Betriebs-
mittel in der Industrie, z.B. in
Laboratorien, an Prüfplätzen
Instandsetzung und Prüfung
von elektrischen Geräten unter
Leitung und Aufsicht einer
befähigten Person.
(Abschnitt 3.3)
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