2017_ASE_Service_Wartung - page 12

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Inbetriebnahme....
...von batteriegestützten sicherheitstechnischen Anlagen
Besteht die Notwendigkeit, dass eine Anlage in Betrieb
genommen werden muss?
W
ir raten Ihnen dringend dazu! Eine Inbe-
triebnahme ist die erste Abnahme bevor
ein Prüfsachverständiger die Anlage zulässt. Hier
können noch Fehler behoben, Fragen geklärt und
Anpassungen durchgeführt werden. Es wird zum
Beispiel geprüft, ob Leuchten korrekt im System
adressiert sind, die Batterie richtig dimensioniert
ist und ob das System allen gültigen Normen und
Vorschriften entspricht. Bereits mit der Inbetrieb-
nahme einer Anlage beginnt für uns der Service.
Alle Daten der Inbetriebnahme werden sauber
erfasst und protokolliert, damit die Endabnahme
problemlos erfolgt und keine Fragen offen blei-
ben. Das erspart Stress und Folgekosten durch
nachträgliche Anpassungen sowie eine erneute
Abnahme durch einen Prüfsachverständiger.
TECHNIK
KNOW-HOW
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