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7.1 Erstprüfungen
Erstprüfungen müssen in Übereinstimmung mit den örtlichen/nationalen Vorschriften
durchgeführt werden. Wenn es keine örtlichen/nationalen Vorschriften gibt, müssen die
nachstehenden Prüfungen sowohl vor der Inbetriebnahme als auch nach Änderungen
oder Reparaturen vor der Wieder-inbetriebnahme durchgeführt und protokolliert werden:
a)
Prüfung der richtigen Auswahl der Betriebsmittel und der Auslegung der BSV...
b)
Prüfung der richtigen Auswahl und Auslegung der automatischen Umschaltung (ATSD).
c)
Prüfung der Einstellwerte der Schutzgeräte durch visuelle Untersuchung.
d)
Prüfung der Batterien hinsichtlich ausreichender Kapazität...
e)
Prüfung der Funktion der BSV...
f)
Prüfung der Belüftung des Aufstellraumes der BSV und der Batterie nach DIN EN
50272-2.
g)
Prüfung der Aufstellungsräume der BSV, z.B. hinsichtlich Brandschutz, Ausstattung...
7.2 Wiederkehrende Prüfungen
Der Hersteller hat in der Betriebsanleitung auf die notwendigen wiederkehrenden Prüfun-
gen aufmerksam zu machen...
d)
Prüfung der Batterien hinsichtlich ausreichender Kapazität: jährlich. Hinausgehend
über die Anforderungen aus DIN EN 50272-2 (VDE 0510-2):2001-12, Abschnitt 14,
muss die Batterie nach Herstellerangaben geladen werden und anschließend nach 24 h
Erhaltungsladung einem Entladetest unterzogen werden. Bei der Entladung muss die BSV
mit der Bemessungsleistung belastet sein, und es muss die Bemessungsbetriebsdauer
erreicht werden.
710.62 Wiederkehrende Prüfungen
Die wiederkehrenden Prüfungen nach 710.61, a) bis g), müssen in Übereinstimmung mit
den örtlichen/nationalen Vorschriften durchgeführt werden. Wenn es örtliche/nationale
Vorschriften nicht gibt, werden die folgenden Zeitintervalle empfohlen:
e)
Monatlicher Funktionstest der Sicherheitsstromversorgung gemäß der Herstelleran-
weisung: – Stromversorgung für Sicherheitszwecke mit Batterien: 15 min...
f)
Jährlicher Funktionstest der Sicherheitsstromversorgung gemäß der Herstelleranwei-
sung... – Stromversorgung für Sicherheitszwecke mit Batterien: Kapazitätstest
TECHNIK
KNOW-HOW
SERVICE
P
R
Ü
F
U
N
G
I
S
T
P
F
L
I
C
H
T
DIN VDE
0558-507
DIN VDE
0558-507
DIN VDE
0100-710