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Wichtige Auszüge aus dem
Normenwerk
TECHNIK
KNOW-HOW
SERVICE
DIN V VDE V
0108-100
DIN V VDE V
0108-100
DIN V VDE V
0108-100
7.3.5 Jährliche Prüfung
Die jährliche Prüfung darf nicht automatisch ausgelöst werden...
a)
Jede Leuchte und jedes hinterleuchtete Zeichen muss nach 7.3.4 über seine volle,
notwendige Betriebsdauer geprüft werden.
b)
Die allgemeine Beleuchtung muss wieder hergestellt, und jede Meldelampe und jedes
Meldegerät müssen geprüft werden, um sicherzustellen, dass die allgemeine Stromver-
sorgung wiederhergestellt ist.
c)
Das Datum der Prüfung und ihre Ergebnisse müssen im Prüfbuch der Anlage enthal-
ten sein.
d)
Für Generatorsätze gelten zusätzlich die Anforderungen nach ISO 8528-12 und DIN
6280-13.
e)
Prüfung der Batterien nach DIN EN 50272-2 (VDE 0510-2). Spätestens nach Ablauf
von 3 Jahren muss die Messung der Beleuchtungsstärken der Sicherheitsbelecuhtung
nach DIN EN 1838 erfolgen.
7.3.4 Monatliche Prüfung
Bei Einsatz einer automatischen Prüfeinrichtung sind die Ergebnisse der Funktionsprüfung
zu protokollieren. Die Prüfungen müssen wie folgt ausgeführt werden:
a)
Umschalten jeder Leuchte der Sicherheitsbeleuchtung auf Batterie-/SV-Betrieb durch
Simulation eines Ausfalls der Versorgung der allgemeinen Beleuchtung für eine Dauer, die
hinreichend lang ist, um sicherzustellen, dass jede Lampe leuchtet...
b)
Bei Zentralbatterieanlagen muss zusätzlich zu a) der korrekte Betrieb der Überwa-
chungseinrichtung geprüft werden...
7.3.3 Wöchentliche Prüfung
a)
Funktionsprüfung der Sicherheitsbeleuchtung: mindestens wöchentlich. Die Zuschal-
tung der Stromquelle für Sicherheitszwecke, sofern es sich um ein batteriegestütztes
System handelt, ist erforderlich. Dabei ist die Funktion von Leuchten für die Sicherheits-
beleuchtung einschließlich derer für Sicherheitszeichen mitzuprüfen...