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TECHNIK
KNOW-HOW
SERVICE
1.7 Batteriepflege, Inspektion der Batterieanlage
1.7.1 Batteriepflege
Die Batterie ist sauber und trocken zu halten, um Kriechströme zu vermeiden. Die Reinigung der Batterie
sollte gemäß ZVEI-Merkblatt „Reinigen von Batterien“ durchgeführt werden. Kunststoffteile der Batterie
dürfen nur mit reinem Wasser behandelt werden.
1.7.2 Inspektion der Batterieanlage
Empfohlen wird, alle 6 Monate folgende Arbeiten durchzuführen und zu dokumentieren:
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Sichtprüfung der Batterie hinsichtlich Sauberkeit, beschädigte Batterieblöcke und lose Kontakte,
Mängel beheben
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Messung der Ladeerhaltungsspannung der Batterie und der einzelnen Batterieblöcke
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Messung der Oberflächentemperatur der Batterieblöcke
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Messung der Temperatur im Batterieraum
Mindestens alle 12 Monate sind folgende Arbeiten durchzuführen und zu dokumentieren (Garantiegrundlage):
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Alle Anschlüsse entsprechend der empfohlenen Werte mittels Drehmomentschlüssel nachziehen
(siehe Tabelle)
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Wiederholung der Prüfungen für 6 Monate
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Aufzeichnung der Batterieblockspannungen während des Entladens der Batterie (Belastungstest/
Kapazitätstest)
(Nur in Zusammenarbeit mit dem Systemhersteller oder einem von ihm Bevollmächtigten)
Bei Prüfungen ist nach DIN/EN 60896-2 (IEC 896-2) vorzugehen.
1.8. Mängelhaftung
Mängelhaftungsansprüche setzen eine ordnungsgemäße Durchführung der Pflege- und Servicearbeiten
voraus. Für Garantieansprüche müssen mindestens folgende Daten/Unterlagen eingereicht werden: Be-
gründung der Reklamation, Auftragsnummer und die zwei letzten Wartungsberichte. Defekte Batterieblö-
cke müssen zwecks Fehleranalyse frachtfrei zurückgeliefert werden.
Bei Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung, z.B. bei: zu hoher Raumtemperatur, längerem Ste-
hen im entladenen Zustand, unsachgemäßer Lagerung, falscher Ladeerhaltungsspannung oder bei
Nichtbeachtung der Serviceintervalle und –anweisungen, erlischt die Mängelhaftung!