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            TECHNIK
          
        
        
          
            KNOW-HOW
          
        
        
          
            SERVICE
          
        
        
          1.7 Batteriepflege, Inspektion der Batterieanlage
        
        
          1.7.1 Batteriepflege
        
        
          Die Batterie ist sauber und trocken zu halten, um Kriechströme zu vermeiden. Die Reinigung der Batterie
        
        
          sollte gemäß ZVEI-Merkblatt „Reinigen von Batterien“ durchgeführt werden. Kunststoffteile der Batterie
        
        
          dürfen nur mit reinem Wasser behandelt werden.
        
        
          1.7.2 Inspektion der Batterieanlage
        
        
          Empfohlen wird, alle 6 Monate folgende Arbeiten durchzuführen und zu dokumentieren:
        
        
          ■
        
        
          ■
        
        
          Sichtprüfung der Batterie hinsichtlich Sauberkeit, beschädigte Batterieblöcke und lose Kontakte,
        
        
          Mängel beheben
        
        
          ■
        
        
          ■
        
        
          Messung der Ladeerhaltungsspannung der Batterie und der einzelnen Batterieblöcke
        
        
          ■
        
        
          ■
        
        
          Messung der Oberflächentemperatur der Batterieblöcke
        
        
          ■
        
        
          ■
        
        
          Messung der Temperatur im Batterieraum
        
        
          Mindestens alle 12 Monate sind folgende Arbeiten durchzuführen und zu dokumentieren (Garantiegrundlage):
        
        
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          ■
        
        
          Alle Anschlüsse entsprechend der empfohlenen Werte mittels Drehmomentschlüssel nachziehen
        
        
          (siehe Tabelle)
        
        
          ■
        
        
          ■
        
        
          Wiederholung der Prüfungen für 6 Monate
        
        
          ■
        
        
          ■
        
        
          Aufzeichnung der Batterieblockspannungen während des Entladens der Batterie (Belastungstest/
        
        
          Kapazitätstest)
        
        
          (Nur in Zusammenarbeit mit dem Systemhersteller oder einem von ihm Bevollmächtigten)
        
        
          Bei Prüfungen ist nach DIN/EN 60896-2 (IEC 896-2) vorzugehen.
        
        
          1.8. Mängelhaftung
        
        
          Mängelhaftungsansprüche setzen eine ordnungsgemäße Durchführung der Pflege- und Servicearbeiten
        
        
          voraus. Für Garantieansprüche müssen mindestens folgende Daten/Unterlagen eingereicht werden: Be-
        
        
          gründung der Reklamation, Auftragsnummer und die zwei letzten Wartungsberichte. Defekte Batterieblö-
        
        
          cke müssen zwecks Fehleranalyse frachtfrei zurückgeliefert werden.
        
        
          
            Bei Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung, z.B. bei: zu hoher Raumtemperatur, längerem Ste-
          
        
        
          
            hen im entladenen Zustand, unsachgemäßer Lagerung, falscher Ladeerhaltungsspannung oder bei
          
        
        
          
            Nichtbeachtung der Serviceintervalle und –anweisungen, erlischt die Mängelhaftung!