2017_Bedienungsanleitung_F1_F2 - page 19

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TECHNIK
KNOW-HOW
SERVICE
1.7 Batteriepflege, Inspektion der Batterieanlage
1.7.1 Batteriepflege
Die Batterie ist sauber und trocken zu halten, um Kriechströme zu vermeiden. Die Reinigung der Batterie
sollte gemäß ZVEI-Merkblatt „Reinigen von Batterien“ durchgeführt werden. Kunststoffteile der Batterie
dürfen nur mit reinem Wasser behandelt werden.
1.7.2 Inspektion der Batterieanlage
Empfohlen wird, alle 6 Monate folgende Arbeiten durchzuführen und zu dokumentieren:
Sichtprüfung der Batterie hinsichtlich Sauberkeit, beschädigte Batterieblöcke und lose Kontakte,
Mängel beheben
Messung der Ladeerhaltungsspannung der Batterie und der einzelnen Batterieblöcke
Messung der Oberflächentemperatur der Batterieblöcke
Messung der Temperatur im Batterieraum
Mindestens alle 12 Monate sind folgende Arbeiten durchzuführen und zu dokumentieren (Garantiegrundlage):
Alle Anschlüsse entsprechend der empfohlenen Werte mittels Drehmomentschlüssel nachziehen
(siehe Tabelle)
Wiederholung der Prüfungen für 6 Monate
Aufzeichnung der Batterieblockspannungen während des Entladens der Batterie (Belastungstest/
Kapazitätstest)
(Nur in Zusammenarbeit mit dem Systemhersteller oder einem von ihm Bevollmächtigten)
Bei Prüfungen ist nach DIN/EN 60896-2 (IEC 896-2) vorzugehen.
1.8. Mängelhaftung
Mängelhaftungsansprüche setzen eine ordnungsgemäße Durchführung der Pflege- und Servicearbeiten
voraus. Für Garantieansprüche müssen mindestens folgende Daten/Unterlagen eingereicht werden: Be-
gründung der Reklamation, Auftragsnummer und die zwei letzten Wartungsberichte. Defekte Batterieblö-
cke müssen zwecks Fehleranalyse frachtfrei zurückgeliefert werden.
Bei Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung, z.B. bei: zu hoher Raumtemperatur, längerem Ste-
hen im entladenen Zustand, unsachgemäßer Lagerung, falscher Ladeerhaltungsspannung oder bei
Nichtbeachtung der Serviceintervalle und –anweisungen, erlischt die Mängelhaftung!
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