2017_ASE_Batterien - page 15

TECHNIK
KNOW-HOW
SERVICE
15
werden zum Schutz gegen Feuchtigkeit und
Kriechströme stets auf Gestellisolatoren gesetzt.
Statt der Boden- oder Stufengestelle können auch
Podeste aus Mauerwerk oder Beton mit elektro-
lytbeständiger Oberfläche vorgesehen werden.
Schmale Zellen, vorzugsweise bei Nickel-Cadmi-
um-Batterien, werden vielfach auch in Batterieträ-
ger eingebaut und diese auf Gestelle gesetzt.
Bei Batterien müssen elektrisch aktive Teile mit
> 24  V Potenzialdifferenz durch einen Abstand
von mindestens 10 mm oder durch gleichwertige
Isolierung voneinander getrennt sein. Beim Einbau
in Batterieträger oder Blockkästen isoliert man
nur diese.
Die Zellen, zwischen denen eine Nennspannung
> 120 V besteht, sollten so angeordnet sein,
dass die elektrisch aktiven Teile dieser Zellen
nicht gleichzeitig berührt werden können.
Dies gilt als erfüllt, wenn der Abstand zwischen
den aktiven Teilen dieser Zellen > 1500 mm be-
trägt. Andernfalls müssen alle elektrisch aktiven
Teile, wie z.B. Verbinder, Pole, abgedeckt sein
(Berührungsschutz) und die Anforderungen nach
EN 50272-2 Abschnitt 7.2 erfüllen.
Abstimmung mit der elektrotechnischen Pla-
nungsstelle ist erforderlich.
Abmessungen des
Batterieraumes
Die erforderliche Grundfläche des Batterieraums
ergibt sich aus Größe, Anzahl und Anordnung der
Batterien. Falls ein Nebenraum nicht vorhanden
ist, sollte zusätzlich eine Abstellfläche für Bedie-
nungsgeräte vorgesehen werden. Unterlagen sind
von der elektrotechnischen Planungsstelle einzu-
holen.
In Batterieräumen soll die lichte Höhe über Bedie-
nungsgängen, auch über Laufrosten, Laufbühnen
oder Wartungstritten mindestens 2000 mm
betragen. Lüftungskanäle oder ähnliche Einbauten
sind dabei zu berücksichtigen.
1...,5,6,7,8,9,10,11,12,13,14 16,17,18,19,20,21,22,23,24,25,...48
Powered by FlippingBook