2017_ASE_Batterien - page 19

TECHNIK
KNOW-HOW
SERVICE
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Lüftung
Batterieräume sind so zu belüften, dass beim
Laden und Entladen entstehendes Gasgemisch
(Wasserstoff und Sauerstoff) durch natürliche
oder technische Lüftung so verdünnt wird, dass es
mit Sicherheit die untere Zündgrenze (Volumenan-
teil des Wasserstoffs < 4%) nicht erreicht.
Es ist anzustreben, die Räume so anzuordnen und
zu gestalten, dass natürliche Belüftung ausreicht
(EN 50272-2 Abschnitt 8.3).
Der zum Verdünnen des Gasgemisches erforder-
liche stündliche Lüftungsbedarf Q [m
3
/h] ist von
der elektrotechnischen Planungsstelle nach EN
50272-2 Abschnitt 8.3 zu ermitteln und dem
Lüftungsfachmann zur Bemessung der Lüftungs-
anlage anzugeben.
Das Verhältnis des erforderlichen stündlichen Lüf-
tungsbedarfs zum freien Raumvolumen ergibt den
stündlichen Luftwechsel.
Die bautechnischen Massnahmen sind für den
normalen Betrieb auszulegen. Für die Ladung der
Batterien mit höheren Stromstärken, z.B. bei In-
betriebnahme, können ortsbewegliche Zusatzlüfter
verwendet werden.
Die Öffnungen für die Zuluft und Abluft müssen
an einer gut geeigneten Stelle angebracht sein,
um die günstigsten Bedingungen für einen Luft-
austausch zu erzielen, d. h.
Öffnungen an gegenüberliegenden Wänden.
Abstand von mindestens 2m, wenn sich die
Öffnungen in der selben Wand befinden. Dabei
wird für die erforderliche Luftzirkulation empfoh-
len, das freie Luftvolumen des Batterieraumes
größer als das 2,5-fache des errechneten Lüf-
tungsbedarfs Q [m
3
/h] zu gestalten (freies Luft-
volumen = Raumvolumen – Batterievolumen).
Die Luftführung ist so zu gestalten, dass die Luft
in Bodennähe eintritt, über die Zellen geführt wird
und möglichst hoch auf der gegenüberliegenden
Seite austritt (siehe Bild 3).
Q ist nach EN 50272-2 zu ermitteln.
Bei natürlicher Belüftung wird in den Öffnungen
eine Luftgeschwindigkeit von 0,1 m/s angenom-
men.
Abzugskanäle müssen hoch genug ins Freie führen
und dürfen nicht in Schornsteine sowie nicht in der
Nähe von Einzugskanälen von Klimaanlagen mün-
den.
Ist technische Belüftung erforderlich, so muss das
Einschalten des Lüfters mit Beginn des Ladens si-
chergestellt sein. Ein Lüfternachlauf ist nicht mehr
erforderlich (EN 50272-2).
Bei technischer Belüftung sind die Räume auf
leichten Unterdruck zu halten, der ein Eindringen
von Gasen in Nebenräume verhindert. Deshalb ist
mit Sauglüftern zu arbeiten.
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