2017_ASE_Batterien - page 12

TECHNIK
KNOW-HOW
SERVICE
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Für die tragenden Bauteile ist die Belastung aus
Gewicht und Anordnung der Batterien, ggf. durch
eine entsprechende Ersatzlast, zu berücksichtigen.
Die Unterlagen sind ebenfalls von der elektrotechni-
schen Planungsstelle einzuholen.
Vor Beginn der Batteriemontage müssen sämtliche
Arbeiten am Batterieraum abgeschlossen sein.
Wände, Decken
Betondecken können unverputzt bleiben, jedoch
sollten sie eine möglichst glatte Unterschicht auf-
weisen.
Die Oberflächen der Wände sind glatt herzustel-
len, um Staubablagerungen zu vermeiden. Sie
können unverputzt bleiben.
Anschluss- und Dehnfugen sind mit elektrolytbe-
ständigen, dauerelastischen Stoffen nach DIN
18540 zu verfugen. Wände und Decken sollten
einen Anstrich erhalten.
Fußböden
Der Fußboden muss für das Gewicht der Batterie
ausgelegt sein, hierbei ist die Stützlast der Ge-
stelle zu beachten. Spätere Erweiterungen sowie
der Transportweg bis zum Batterieraum sind zu
berücksichtigen.
Bei geschlossenen Batterien muss der Fußboden
gegen Elektrolyt chemisch resistent und undurch-
lässig sein. Fußbodenanschlüsse an senkrechten
Bauteilen sind ebenfalls chemisch resistent und
undurchlässig auszubilden. Alternativ kann die
Batterie in entsprechenden Wannen aufgestellt
werden, die bei einem Fehler mit Elektrolytaustritt
mindestens die Elektrolytmenge einer Zelle oder
Blockbatterie aufnehmen kann.
Bei verschlossenen Batterien ist bei einem Fehler
kein Auslaufen von Elektrolyt zu erwarten. Die Zel-
lenaufstandsfläche sollte jedoch chemisch resis-
tent ausgebildet werden.
Der Fußbodenbereich, in dem sich eine Person
in Armreichweite (1,25 m) zur Batterie aufhält,
muss so leitfähig sein, dass eine elektrostatische
Aufladung vermieden wird. Der Ableitwiderstand
zu einem geerdeten Punkt gemessen nach IEC
61340-4-1 muss geringer als 10 M
Ω
sein.
Andererseits muss der Fußboden zur Sicherheit
von Personen ausreichend isoliert sein. Deshalb
muss der Ableitwiderstand R des Fußbodens
gegen einen geerdeten Punkt nach IEC 61340-4-1
betragen:
bei Batteriespannungen
500 V:
50 k
Ω
R
10 M
Ω
bei Batteriespannungen > 500 V:
100 k
Ω
R
10 M
Ω
Vielfach wird die Ausführung durch die verbleiben-
de Bauzeit und die Anforderungen an die Oberflä-
chenbeanspruchung bestimmt.
Zur Vermeidung der Rutschgefahr müssen Fußbö-
den rutschhemmend ausgeführt werden. Ein-
zelheiten hierzu sind dem Merkblatt ZH 1/571
„Merkblatt für Fußböden in Arbeitsräumen und
Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr“ zu entneh-
men. Danach sollte der Fußboden rutschhemmend
mindestens nach Bewertungsgruppe R 9 ausge-
führt werden.
Folgende Ausführungen haben sich bewährt:
Glatt abgezogener Betonboden oder Zement-
estrich mit einer ableitfähigen Beschichtung
Hochdruck-Asphaltplatten AGI A 60
Keramische Fliesen und Platten gem.
DIN EN 121 und DIN EN 176
Voraussetzungen eines
Batterieraumes
1...,2,3,4,5,6,7,8,9,10,11 13,14,15,16,17,18,19,20,21,22,...48
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