2017_ASE_Batterien - page 14

TECHNIK
KNOW-HOW
SERVICE
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Aufstellen und Anordnen von Batterien
Wenn in Sonderfällen ein erschütterungsfreier
Batterieraum nicht zur Verfügung steht, sind
besondere Dämpfungsmaßnahmen zu treffen, die
mit dem Lieferer abgestimmt werden müssen.
Die Batterien werden im Allgemeinen erhöht
auf Gestelle gesetzt, um sie leichter warten zu
können. Die Zellenreihen müssen mindestens von
einer Seite her zugänglich sein. Bei hohen Zellen
erübrigen sich Gestelle (siehe Bild 2).
Die Gangbreite sollte das 1,5-fache der Zellen-
tiefe betragen, mindestens jedoch 600  mm
als unverstellbarer Fluchtweg. Wenn keine
weiteren Angaben verfügbar sind, wird eine
Gangbreite von 1200  mm empfohlen.
Der Gestellabstand zur Wand, bezogen auf
vorstehende Leitungen und Stromschienen
usw., sollte für Kontrollen sowie zur Reinigung
der Batterie mindestens 100 mm betragen.
Bei Holzgestellen oder Bodenisolierung ist auf
ausreichenden Isolationswiderstand zu ach-
ten. Metallgestelle müssen entweder an den
Schutzleiter angeschlossen oder gegen die
Batterie und den Aufstellungsort isoliert sein.
Die Abmessungen der Gestelle und die Belas-
tungsangaben sind von der elektrotechnischen
Planungsstelle festzulegen.
Zellenanordnung siehe Bild 3.
Gestelle aus Stahl oder Holz müssen gegen das
Einwirken von Elektrolyt durch Anstrich oder Be-
schichtung geschützt sein. Gestelle aus Holz
Bodengestelle
5)
5)
3)
100
2)
600
1)
600
1)
Stufengestelle
Etagengestelle
1600
4)
ohne Gestelle
100
3)
Bild 2: Aufstellung und Anordnung der Batterien
(Fußnoten beziehen sich auf Punkt 4.1)
in Batterieträger oder Blockkästen isoliert man nur diese.
Die Zellen, zwischen denen eine Nennspannung > 120 V besteht,
sollten so angeordnet sein, dass die elektrisch aktiven Teile die-
ser Zellen nicht gleichzeitig berührt werden können.
Dies gilt als erfüllt, wenn der Abstand zwischen den aktiven
Teilen dieser Zellen > 1500 mm beträgt. Andernfalls müssen alle
elektrisch aktiven Teile, wie z. B. Verbinder, Pole, abgedeckt sein
(Berührungsschutz) und die Anforderungen nach EN 50272-2
Abschnitt 7.2 erfüllen.
Abstimmung mit der elektrotechnischen Planungsstelle ist erfor-
derlich.
4.2 Abmessungen des Batterieraumes (siehe Bild 3)
Die erforderliche Grundfläche des Batterieraums ergibt sich aus
Größe, Anzahl und Anordnung der Batterien. Falls ein Neben-
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