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SERVICE
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Wichtiger Hinweis zur
Batteriedimensionierung!
Bei der Dimensionierung einer Sicherheitsbeleuch-
tungsanlage muss gem.
EN 50171, Abschnitt
6.12.4
folgende Bedingung erfüllt werden:
Die Batterie und das System müssen so ausgelegt
sein, dass sie in der Lage sind, die erforderliche
Systemleistung zu Beginn, während und am Ende
der angegebenen Lebensdauer zu erfüllen.
Allgemein gilt für stationäre Batterien, dass das
Ende der Lebensdauer bei Absinken der Batterie-
kapazität auf 80% der Nennkapazität erreicht ist.
Um diesen Kapazitätsverlust zu kompensieren,
benötigt die Batterie im Neuzustand eine Kapazi-
tätsreserve von 25%, also eine Anfangskapazität
von 125%, um am Ende der Lebensdauer den
Kapazitätsverlust auszugleichen.
Weiterhin sollte eine Planungsreserve von 20%
berücksichtigt werden.
Gem.
EN 50171, Absatz 6.12.5
darf am Ende
der festgelegten Betriebsdauer die Ausgangsspan-
nung nicht geringer als 90% der Nennspannung
bei der Nennlast sein.
Bei einer Nennspannung der Batterie von
216 Volt ergibt sich maximale Unterspannung
der Batterie von 194,4 Volt.
194,4 Volt : 108 Zellen = 1,8 Volt pro Zelle
Gem. Batteriedatenblatt sind die Entladestrome
bei einer Entladeschlussspannung von 1,8 V/Z zu
wählen.