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            TECHNIK
          
        
        
          
            KNOW-HOW
          
        
        
          
            SERVICE
          
        
        
          In einem elektrischen Betriebsraum für nur einen Brandabschnitt darf natürlich dann auch der Elt.-
        
        
          Unterverteiler mit aufgestellt werden; die Formulierung „jeweils eigene“ bezieht sich nur darauf, dass
        
        
          zentrale Batterieanlagen nicht gemeinsam mit Transformatoren / Anlagen > 1 kV oder gemeinsam mit
        
        
          Stromerzeugungsaggregaten untergebracht werden dürfen. Wenn kein elektrischer Betriebsraum (mit
        
        
          der Anforderung F 0) gebaut werden soll oder kann, kann das nur über eine Abweichung von der Bau-
        
        
          verordnung von der unteren Bauaufsichtsbehörde genehmigt werden (Vorgang sollte im Vorfeld mit dem
        
        
          Brandschutzsachverständigen und der Bauaufsicht geklärt werden).
        
        
          
            Einzuhaltende Schutzziele – diese müssten für eine Abweichung seitens Bauordnungsamt
          
        
        
          
            erfüllt werden:
          
        
        
          ■
        
        
          ■
        
        
          Mechanischer Schutz
        
        
          ■
        
        
          ■
        
        
          Unzugänglichkeit für „Unbefugte“
        
        
          ■
        
        
          ■
        
        
          Schutz der Umgebung vor der Batterieanlage (Lüftung usw.)
        
        
          
            Lüftung
          
        
        
          Auf Grund der geringen Kapazitäten der eingesetzten Batterien kann auf eine künstliche Lüftung verzich-
        
        
          tet werden, sollte jedoch im Einzelfall geprüft werden.