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TECHNIK
KNOW-HOW
SERVICE
In einem elektrischen Betriebsraum für nur einen Brandabschnitt darf natürlich dann auch der Elt.-
Unterverteiler mit aufgestellt werden; die Formulierung „jeweils eigene“ bezieht sich nur darauf, dass
zentrale Batterieanlagen nicht gemeinsam mit Transformatoren / Anlagen > 1 kV oder gemeinsam mit
Stromerzeugungsaggregaten untergebracht werden dürfen. Wenn kein elektrischer Betriebsraum (mit
der Anforderung F 0) gebaut werden soll oder kann, kann das nur über eine Abweichung von der Bau-
verordnung von der unteren Bauaufsichtsbehörde genehmigt werden (Vorgang sollte im Vorfeld mit dem
Brandschutzsachverständigen und der Bauaufsicht geklärt werden).
Einzuhaltende Schutzziele – diese müssten für eine Abweichung seitens Bauordnungsamt
erfüllt werden:
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Mechanischer Schutz
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Unzugänglichkeit für „Unbefugte“
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Schutz der Umgebung vor der Batterieanlage (Lüftung usw.)
Lüftung
Auf Grund der geringen Kapazitäten der eingesetzten Batterien kann auf eine künstliche Lüftung verzich-
tet werden, sollte jedoch im Einzelfall geprüft werden.